Die Umzugshelfer sind organisiert und der Umzug läuft nach Plan. Doch eine wichtige Sache gibt es noch: Die Ummeldung der Wohnung. Im folgenden Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie zur Wohnsitzummeldung wissen müssen.
Wann muss man seinen Wohnsitz ummelden?
In der Schweiz ist jeder Bürger laut Gesetz verpflichtet den Kanton über seinen Aufenthaltsort zu informieren. Das ist notwendig, wenn sich folgenden Konstellationen ergeben und ein Bürger…
- den Wohnsitz dauerhaft wechselt
- einen neuen Zweitwohnsitz bezieht
- auf Grund einer beruflichen Tätigkeit neue Räume nutzt
Definition Wohnsitz: Der Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Orte, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält; der Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung oder die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs- oder Pflegeeinrichtung, einem Spital oder einer Strafanstalt begründet für sich allein keinen Wohnsitz.
Abmeldung des alten Wohnsitzes
Wenn Sie von einer Stadt in die andere, oder von einem Kanton in den anderen ziehen, müssen Sie dem Personenmeldeamt oder der Einwohnerkontrolle Bescheid geben. Die Abmeldung folgt in der Regel persönlich, einige Städte und Gemeinden bieten zusätzlich Online-Abmeldungen oder die Möglichkeit per Postsendung an. Um sich zu vergewissern, kontaktieren Sie das jeweilige Amt – Öffnungszeiten bzw. Sprechstunden können Sie einfach über das Internet rausfinden. Folgende Dokumente für die Abmeldung sind notwendig:
- Heimatschein bzw. Meldebestätigung: diesen können Sie in Ihrer alten Heimatgemeinde beim Zivilstandsamt bestellen
- Familienbüchlein: falls vorhanden und Sie Kinder haben
- Krankenversicherung: Nachweis zur Krankenversicherungs-Police oder eine aktuelle Krankenversicherungskarte
Anmeldung des neuen Wohnsitzes
Spätestens vierzehn Tage nach Einzug sollten Sie Ihren neuen Wohnsitz beim Personenamt bzw. Heimatkontrolle melden. Wie bei der Abmeldung Ihres alten Wohnsitzes nehmen, Sie den Heimatschein, das Familienbüchlein sowie den Nachweis zur Krankenversicherung mit. Zusätzlich und je nach Amt unterschiedlich, werden noch weitere Dokumente, wie die Identitätskarte und der Mietvertrag benötigt. Damit Sie auf Nummer sicher gehen, kontaktieren Sie das zuständige Amt.
Was kostet die Ummeldung?: In der Regel fallen Beträge zwischen 20 bis 40 Schweizer Franken an. Der Preis kann aber von Kanton zu Kanton variieren. Bei der Abmeldung Ihres alten Wohnsitzes fallen aber keine Kosten an.
Gang zum Strassenverkehrsamt
Wenn Sie ein Auto besitzen, sollten Sie beim Strassenverkehrsamt Ihren Wohnsitz ändern. Viele der zuständigen Ämter besitzen eine Online-Anmeldung, nutzen Sie dazu als Informationsquelle die bereitgestellten Internetseiten. Weitere Tipps haben wir Ihnen dazu in unserem Blogartikel: “Auto ummelden in der Schweiz” zusammengestellt.
Weitere Dinge
Zur Ummeldung beim Personenamt und dem Strassenverkehrsamt kommen noch weitere Formalitäten hinzu, die es zu regeln gibt. Folgenden Diensten sollten Sie Ihre neue Wohnadresse mitteilen:
- Banken und Sparkassen
- Krankenversicherung
- Steueramt
- Abo-Dienste (Zeitung, Zeitschriften)
- Telefon/Internet
- Arbeitgeber
- Mitgliedschaften
Hinweis: Sind Sie Hundebesitzerinnen oder Hundebesitzer? Dann müssen Sie auch Ihren Hund bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden. Mehr Informationen HIER!
Anlaufstellen – Wohnsitz ummelden
Sie möchten alle wichtigen Anlaufstellen auf einen Blick? Hier haben wir Ihnen hilfreiche Links der wichtigsten Adressen für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes aufgelistet:
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