Der Umzug in die neue Traumwohnung hat reibungslos geklappt, nun steht die Übergabe der alten Wohnung an und es stellt sich die Frage: “Muss ich meine Wohnung streichen bzw. bei Auszug renovieren?”. In unserem neuen Blogbeitrag geben wir Ihnen Tipps, auf was Sie bei Ihrem Auszug achten sollten.
Bei Auszug streichen oder nicht?
Erst bei Auszug offenbaren sich meist Dinge, die zuvor nicht aufgefallen sind. Zum Beispiel Abnutzungen oder Bohrlöcher von Bildern oder Regalen an den Wänden. Ab diesen Zeitpunkt sieht sich der Mieter in der Pflicht die alte Wohnung in den Ursprungszustand zurückzusetzen. Doch was sind die Rechte des Mieters und welche Tipps gibt es, damit am Ende die Mietkaution nicht in Gefahr ist?
Das Obiligationsrecht zur Instandhaltung
Zuerst gilt es zu klären, welche Rechte und Pflichten hat der Mieter gegenüber dem Vermieter? Dafür gilt in der Schweiz das Obligationenrecht gemäss Artikel 256. Dieses Recht legt die Pflichten des Vermieters fest:
Obligationenrecht Artikel 23: Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten.
Dazu gilt, dass abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag als nichtig bezeichnet werden. Was so viel heisst, dass der Mieter nicht verpflichtet ist die Wohnung zu streichen, selbst wenn im Mietvertrag eine entsprechende Klausel formuliert sein sollte.
Tipp: Das Obligationenrecht gilt bei natürlichen Abnutzungserscheinungen des Mietobjekts. Aus diesem Grund haben Mieterinnen und Mieter grundsätzlich nur für Reparaturen und Renovierungen aufzukommen, wenn eine übermässige Abnutzung der Wohnung entstanden ist.
Wann muss der Mieter streichen?
Von einer übermässigen Abnutzung der Wohnung wird dann gesprochen, wenn Mängel oder Schäden durch einen unsorgfältigen Gebrauch des Mieters entstanden sind. In diesem Fall muss der Vermieter dafür aufkommen. Beispiele hierfür sind:
- Wenn durch starkes Rauchen Wände vergilbt sind
- Wenn Wände Schmierereien von Kindern enthalten
- Wenn die Wände nachträglich farbig koloriert sind (pink, oder bemustert)
Welche Arbeiten fallen beim Streichen der Wohnung an?
Es stellt sich die Frage, welche Renovierungsarbeiten bei Auszug anstehen. Dazu zählen das Versiegeln einzelner Bohrlöcher, bis zum aufwändigen Tapezieren erstrecken. Der tatsächliche Aufwand ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Hier mal die häufigsten Arbeiten im Überblick:
- Streichen und Tapezieren der Decke und Wände
- Reinigung von Teppichböden und Fussböden
- Streichen der Fensterrahmen, Aussen- und Innentüren
- Streichen der Heizungsrohre und Heizkörper
- Bohr- und Dübellöcher versiegeln
Wie viel kostet es eine Wohnung streichen zu lassen? Die Kosten eine Wohnung streichen zu lassen, können stark variieren. Abhängig vom Preis sind die Grösse der Wohnung und Ihr Gesamtzustand. Dazu kommen kosten für den Handwerker und eventuelle Materialkosten. Es folgen Themen, die Sie vielleicht interessieren können:
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