Sie suchen einen Nachmieter und möchten möglichst schnell aus Ihrem bestehenden Mietvertrag raus? Wir von SwissTransport geben Ihnen sieben Tipps wie Sie als Mieter in der Schweiz einen Nachmieter finden und noch vor Ablauf der Kündigungsfrist aus Ihrer alten Wohnung ausziehen können.
Mietvertrag frühzeitig beenden – Ihre Rechte
Für Mieter einer Wohnung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Ein vorzeitiger Auszug kann daher teuer werden, da der Mietvertrag bis zum ordentlichen Termin erfüllt und die Miete bezahlt werden muss. Gut, dass Sie als Mieter über besondere Rechte verfügen. Denn, wenn Sie frühzeitig Ihren Mietvertrag beenden wollen, besteht für Sie die Möglichkeit dem Vermieter einen Nachmieter vorzuschlagen. Dabei sollte der Mitnachfolger folgende Vorraussetzungen erfüllen:
- dieser ist zahlungsfähig und verfügt über die gleichen finanziellen und familiären Verhältnisse wie Sie als aktueller Mieter.
- der Mitnachfolger ist bereit den Mietvertrag unter den gleichen Bedingungen wie der aktuelle Mieter zu akzeptieren.
- der Nachmieter ist zumutbar und der Vermieter darf keine höheren Anforderungen als an den aktuellen Mieter stellen.
Unzumutbarkeit bedeutet in diesem Fall, dass der Vermieter durch den Mietwechsel nicht schlechter gestellt werden darf. Zum Beispiel, wenn der Nachmieter über keinen sauberen Betriebsauszug verfügt. Sorgen um die Religion, Nationalität, oder Geschlecht begründen keine Unzumutbarkeit.
7 Tipps in der Übersicht – Nachmietersuche
- Der Mieter informiert den Vermieter schriftlich per Einschreiben, dass er zu einem außerordentlichen Termin auszieht und sich um einen Nachmieter kümmert.
- Nachmieter lassen sich im Bekanntenkreis, in Facebook-Gruppen oder auf Online-Portalen wie Immobilienscout finden.
- Der Nachmieter ist im besten Fall ein ähnlicher Typ wie der aktuelle Mieter. Ein Single-Haushalt sollte daher keine fünfköpfige Familie als als Nachfolge vorschlagen.
- In der Wohnungsanzeige sollten wichtige Daten, wie Größe, Lage, Ausstattung und Preis, stehen. Je aussagekräftiger, umso leichter findet sich ein Nachmieter.
- Besichtigungstermine vereinbaren mit Interessenten. Empfohlen sind hier Einzeltermine, statt Massenbesichtigungen. Dadurch lässt sich besser mit dem potentiellen Nachmieter ins Gespräch kommen.
- Unterlagen zum Besichtungstermin sollten die potentiellen Nachmieter mitbringen, dazu zählen Einkommensnachweise, eine Bonitätsauskunft, eine Kopie der Identitätskarte und die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
- Schlusspunkt bildet die Übergabe der Wohnung. Sobald der Vermieter die Zustimmung gegeben hat und ein Mietvertrag aufgesetzt ist, geht es mit dem Nachmieter in die Abwicklung der Wohnung. Möchte dieser sowieso die Wohnung in einer neuen Farbe streichen, sparen Sie sich die Malerarbeiten. Eventuell gefällt dem ihrem Nachfolger ja das ein oder andere Möbelstück, dann können Sie es ihm verkaufen oder wenn nicht bei Swiss Transporte Ihre alten Möbel entsorgen lassen.
Ihr Umzugsexperte
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