Ein Umzug bedeutet nicht nur Kisten packen und Möbel transportieren. Die Adressänderung bei allen wichtigen Stellen ist genauso entscheidend. Viele Menschen vergessen dabei wichtige Behörden oder Institutionen – mit teils unangenehmen Folgen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Adressänderung in der Schweiz korrekt durchführen.
Die gesetzliche Pflicht: 14-Tage-Frist beachten
In der Schweiz gilt eine klare Regel: Jeder Wohnortwechsel muss innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Diese Frist ist keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht. Bei verspäteter Anmeldung drohen Bussen oder Verwaltungsgebühren. Die Höhe variiert je nach Kanton und Gemeinde.
Die gute Nachricht: Heute können Sie viele Umzugsmeldungen bequem online erledigen. Der Dienst eUmzugCH ermöglicht die digitale Anmeldung in den meisten Schweizer Gemeinden. Beachten Sie jedoch: Dieser Service gilt nur für volljährige und handlungsfähige Personen. Wochenaufenthalter müssen den persönlichen Weg wählen.
Schritt 1: Abmeldung in der alten Gemeinde
Wenn Sie in eine neue Gemeinde ziehen, beginnt alles mit der Abmeldung am alten Wohnort. Gehen Sie zur Einwohnerkontrolle Ihrer bisherigen Gemeinde oder nutzen Sie den Online-Schalter. Die Abmeldung ist in der Regel kostenlos.
Diese Dokumente benötigen Sie:
- Schriftenempfangsschein oder Meldebestätigung
- Heimatschein (wird Ihnen ausgehändigt)
- Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (falls vorhanden)
Der Heimatschein ist besonders wichtig – Sie benötigen ihn für die Anmeldung in der neuen Gemeinde. Bewahren Sie ihn sicher auf.
Schritt 2: Anmeldung in der neuen Gemeinde
In Ihrer neuen Wohngemeinde müssen Sie den Heimatschein wieder abgeben. Viele Gemeinden bieten mittlerweile Online-Anmeldungen an, verlangen aber die postalische Zusendung des Heimatscheins.
Dokumente für die Anmeldung:
- Heimatschein (von der alten Gemeinde erhalten)
- Familienbüchlein oder Familienausweis (bei Familien mit Kindern)
- Krankenkassenkarte oder Versicherungsnachweis
Wichtiger Hinweis für Familien: Die Meldung minderjähriger Kinder darf nur durch eine sorgeberechtigte Person erfolgen. Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen ist eine ausgefüllte Erklärung bei der Einwohnerkontrolle einzureichen.
Umzug innerhalb derselben Gemeinde
Auch wenn Sie innerhalb derselben Gemeinde umziehen, besteht Meldepflicht. Teilen Sie der Einwohnerkontrolle Ihre neue Adresse mit – persönlich oder via eUmzug. Die 14-Tage-Frist gilt auch hier.
Ein Vorteil: Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde müssen Sie das Steueramt nicht separat informieren. Die Einwohnerkontrolle leitet die Information automatisch weiter.
Strassenverkehrsamt: Führerschein und Fahrzeugausweis
Ihre neue Adresse muss auch dem Strassenverkehrsamt gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig für:
- Aktualisierung des Führerausweises
- Änderung im Fahrzeugausweis
- Korrekte Zustellung von Verkehrsbusse
Moderne Führerausweise im Kreditkartenformat können Sie oft online ändern. Alte Führerausweise und den Fahrzeugausweis müssen Sie persönlich vorbeibringen oder per Post einsenden.
Post: Nachsendeauftrag einrichten
Damit keine wichtige Post verloren geht, sollten Sie bei der Schweizer Post einen Nachsendeauftrag einrichten. Dies können Sie online auf post.ch oder am Postschalter erledigen.
Der Nachsendeauftrag stellt sicher, dass alle an die alte Adresse geschickten Briefe an Ihre neue Adresse weitergeleitet werden. Empfehlung: Richten Sie den Service rechtzeitig vor dem Umzug ein.
Versicherungen und Krankenkasse
Ihre Versicherungen müssen über die Adressänderung informiert werden:
- Krankenkasse: Wichtig für korrekte Rechnungsstellung
- Hausratversicherung: Neues Objekt muss versichert werden
- Haftpflichtversicherung: Adressaktualisierung notwendig
- Fahrzeugversicherung: Zusammen mit Strassenverkehrsamt melden
Die meisten Versicherungen akzeptieren die Meldung per E-Mail oder Telefon. Einige verlangen jedoch eine schriftliche Mitteilung mit Unterschrift.
Weitere wichtige Adressänderungen
Finanzielle Institutionen:
- Bank: Via Brief oder Online-Banking
- Kreditkartenunternehmen: Schriftlich mit Unterschrift
- Steueramt: Automatisch durch Einwohnerkontrolle informiert
Kommunikation und Medien:
- Telefon- und Internetanbieter (Swisscom, Sunrise, UPC)
- Billag (heute Serafe): Online oder per Brief
- Zeitungen und Zeitschriften: Direkt beim Verlag melden
Energie und Versorgung:
- Elektrizitätswerk: Oft online möglich
- Wasserversorgung: Bei Stadtwerken oder Gemeinde
- Gas: Falls zutreffend
Sektionschef für Dienstpflichtige
Militärdienstpflichtige müssen ihre Adressänderung dem Sektionschef melden. Dies ist wichtig für:
- Korrekte Aufgebotszustellung
- Aktualisierung der Militärakten
- Kontaktaufnahme bei Aufgeboten
Arbeitgeber und Schule
Vergessen Sie nicht, auch Ihren Arbeitgeber über die neue Adresse zu informieren. Dies ist wichtig für den Lohnausweis und offizielle Korrespondenz.
Bei schulpflichtigen Kindern melden Sie den Umzug zusätzlich der Schulverwaltung. Diese kümmert sich um die Schulzuteilung am neuen Wohnort.
Digitale Konten und Abonnements
In der digitalen Welt dürfen Sie folgende Stellen nicht vergessen:
- Online-Shopping-Konten (Amazon, Digitec, etc.)
- Streaming-Dienste (Netflix, Spotify, etc.)
- Social-Media-Profile (falls relevant)
- Newsletter und Abonnements
Wegzug ins Ausland: Besondere Regelungen
Bei einem Wegzug ins Ausland gelten spezielle Vorschriften:
- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle zwingend erforderlich
- Steuerbehörden informieren (Quellensteuer, Vermögen)
- AHV-Ausgleichskasse kontaktieren
- Aufenthaltsbewilligung zurückgeben (für Ausländer)
- Krankenkasse: Prüfung der Versicherungspflicht
Praktische Tipps für eine reibungslose Adressänderung
Voranmeldung nutzen: In vielen Gemeinden können Sie den Umzug bis zu 30 Tage im Voraus melden. Das gibt Ihnen mehr Planungssicherheit.
Checkliste erstellen: Notieren Sie alle Stellen, die Sie informieren müssen. Haken Sie jeden Punkt ab, sobald erledigt.
Bestätigungen aufbewahren: Speichern Sie alle Bestätigungen von Adressänderungen. Diese sind bei eventuellen Problemen wichtig.
Frühzeitig starten: Beginnen Sie etwa vier Wochen vor dem Umzug mit den ersten Meldungen. So vermeiden Sie Zeitdruck und vergessene Stellen.
Kosten der Adressänderung
Die Abmeldung in der alten Gemeinde ist kostenlos. Für die Anmeldung in der neuen Gemeinde fallen jedoch Gebühren an. Diese variieren je nach Kanton und Gemeinde, liegen aber meist zwischen CHF 20 und CHF 50.
Weitere Kosten können entstehen für:
- Nachsendeauftrag bei der Post (je nach Dauer)
- Neue ID oder Pass (bei Adressänderung im Dokument)
- Neuer Führerausweis (falls erforderlich)
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Frist versäumen – Melden Sie sich rechtzeitig an.
Fehler 2: Versicherungen vergessen – Besonders wichtig für Schadensfälle.
Fehler 3: Nachsendeauftrag zu spät einrichten – Wichtige Post kann verloren gehen.
Fehler 4: Arbeitgeber nicht informieren – Kann zu Problemen beim Lohnausweis führen.
Fazit: Systematisch vorgehen spart Zeit und Ärger
Eine Adressänderung in der Schweiz ist kein Hexenwerk – wenn Sie systematisch vorgehen. Mit dieser Anleitung haben Sie alle wichtigen Schritte im Blick. Starten Sie frühzeitig, nutzen Sie digitale Möglichkeiten wie eUmzugCH, und arbeiten Sie die Checkliste Punkt für Punkt ab.
So steht Ihrem entspannten Start in der neuen Wohnung nichts mehr im Weg!


